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Name:
Prof. Dr. Horst Entorf, Goethe-Universität Frankfurt (entorf@wiwi.uni-frankfurt.de)
Datum:Mi 24 Mär 2010 14:26:41 CET
Betreff:Strafvollzug kostet, aber warum ist er in einigen Ländern 60% teurer als anderswo?
 

1. Kostenintensive Problemgruppen des Strafvollzugs
Die Tatsache, dass Strafvollzug und Resozialisierung mit hohen finanziellen Ausgaben verbunden sind, zeigt sich schon allein beim Blick auf die hohe Zahl von Alkohol- und Drogenabhängigen sowie von Viruskrankheiten in deutschen Justizvollzugsanstalten. Eine Auswertung der Daten einer bundesweiten Befragung von 1.771 Haftinsassen und von deren 31 Anstaltsleitungen (siehe Entorf et al., 2008, für Einzelheiten der Erhebung) ergibt ein erschreckendes Ergebnis.

Entsprechend der Angaben der Haftinsassen geben 33,1% von ihnen an, alkohol- oder/und drogenkrank zu sein. Dabei wird deutlich, dass die Gefährdung bei den jüngeren höher ist als bei den älteren Insassen (bei den unter 25-Jährigen sind es insgesamt 38,5 %, gegenüber 20,0 % bei den über 45-Jährigen). Außerdem gibt es erwartungsgemäß altersabhängige Präferenzen: Ältere (ab 45) sind eher alkoholabhängig (16%), während bei den jüngeren (bis 25) vorzugsweise Drogen (29,4%) konsumiert werden. Die Anstaltsleitungen haben die Anteile für „ihre“ eigenen Anstalten sogar noch höher eingeschätzt und kommen im Durchschnitt (über alle Altersgruppen hinweg) auf über 50%. Auch die Angaben über die Zahl der Viruserkrankungen sind alarmierend hoch, wobei die 6,1%- Angabe der betroffenen Haftinsassen deutlich unter der Schätzung der Anstaltsleitungen liegt, die den Anteil in den Anstalten sogar auf ca. 14% schätzen. Allein die Suchtbehandlung und die Krankheitskosten dieser Gruppen stellen daher beträchtliche Kostenfaktoren dar. Gleichzeitig ist die Behandlung der Inhaftierten unumgänglich, da gerade Drogen- und Alkoholabhängigkeit zu den Faktoren gehören, die den Rückfall am wahrscheinlichsten machen.

2. Kenntnis der Tageshaftkosten, aber Unkenntnis über die dafür erbrachten Leistungen
In Anbetracht der Tatsache, dass es sich zumeist um Personal- und Investitionskosten für Unterbringung, Resozialisierung usw. handelt, sollte es relativ leicht sein, die „betriebswirtschaftlichen“ Kosten des Justizvollzugs zu messen. Allerdings stellt man schnell fest, dass auch deren Erfassung Schwierigkeiten bereitet und wenig transparent ist. Eine Möglichkeit besteht darin, sich die Einzelhaushaltspläne der jeweiligen Justizministerien der Länder anzuschauen. Auf dieser Grundlage wurden in der Studie von Entorf, Meyer und Möbert (2008) die Hauptgruppen der Einnahmen- und Ausgabenseite gegenübergestellt, um die so genannten Haushaltszuschüsse zu ermitteln, die auf einen Inhaftierten entfallen. Die sich für das Jahr 2004 ergebende Spannweite lag zwischen rund 22,2 Tsd. Euro in Thüringen und 48,8 Tsd. Euro in Brandenburg. Seither haben sich die Zahlen etwas eingeebnet (vermutlich wegen mittlerweile wegfallender Baukosten in ostdeutschen Bundesländern), wie aktuellere Angaben des Statistischen Bundesamtes in der Broschüre „Justiz auf einen Blick“ (2008) zeigen. Demnach schwanken die laufenden Ausgaben je Gefangenen im Justizvollzug in den 16 Bundesländern zwischen 36.100 Euro in Brandenburg und 22.600 Euro in Sachsen – was immerhin noch ein Unterschied von rund 60% ist. Auf dem zweiten Platz liegt Schleswig-Holstein mit 35.300 Euro, am unteren Ende rangieren neben Sachsen dicht beieinander Bayern 24.400, Baden-Württemberg und Thüringen (jeweils 24.300) und Bremen (23.800). Im Durchschnitt, so besagt die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes, lagen die Kosten bei rund 29.000 Euro pro Inhaftierten (im Jahr 2004 waren es laut Entorf et al. ca. 31.000 Tsd. Euro). Der Großteil davon, nämlich etwa 70%, fallen auf Personalausgaben.
Die zweite Möglichkeit der Kostenermittlung besteht in der so genannten „Tageshaftkostenrechnung“. Im Jahre 1994 einigten sich alle Bundesländer auf der 80. Tagung des Strafvollzugsausschusses der Länder auf ein bundeseinheitliches Schema (Details sind in Entorf et al, 2008, einsehbar) zur Ermittlung der Tageshaftkosten. Die Justizministerien der Länder ermitteln die durchschnittlichen Haftkosten pro Tag und pro Inhaftierten aus der Summe der Angaben ihrer Justizvollzugsanstalten. Zur Berechnung dieser Tageshaftkosten werden sämtliche Einnahmen der Justizvollzugsanstalten von deren Gesamtausgaben abgezogen. Diese Differenz wird – unabhängig von der Deliktart – durch die Zahl der Hafttage dividiert. Die Zahl der Hafttage entspricht allen Verpflegungstagen eines Jahres aller Insassen des gleichen Jahres. Getrennt davon wird ein „Baukostensatz“ berechnet, bei dem die Summe der für Baumaßnahmen aufgewandten Mittel durch die Hafttage geteilt wird. Durch die Trennung in Tageshaftkosten und Baukostensatz ist die Tageshaftkostenrechnung aufschlussreicher als die Betrachtung der undifferenzierten Landeszuschüsse. So liegt zwar auch hier Brandenburg bei Betrachtung der Gesamtsumme an der Spitze (120 Euro pro Tag, das sind 43.800 im Jahr; Angabe für 2003), jedoch sind davon 32 Euro den Bauinvestitionen zuzurechnen. Bei den reinen Tageshaftkosten befindet sich gemäß unserer Studie Hamburg an erster Position (92 Euro), gefolgt von Schleswig-Holstein (91 Euro). Am unteren Ende befinden sich Sachsen (71 Euro) und Bayern (63 Euro).
Grundsätzlich ist zu hinterfragen, ob - entsprechend der Kostenunterschiede – auch entsprechende Leistungsunterschiede in den Bundesländern existieren, also vor allen bei den Rückfällen und beim Kriminalitätsaufkommen der Länder. Was die Kriminalität allgemein angeht, steht Bayern bekanntlich vergleichsweise gut dar. Das liegt allerdings auch an weiteren Faktoren, wie beispielsweise der eher günstigen ökonomischen Situation des Landes. Hinsichtlich der Rückfallquote gibt es jedoch keine verlässlichen Daten. Nachwievor gibt es nur bundesweite Statistiken über Rückfallquoten (Jehle et al., 2003). Es wäre sehr zu hoffen, dass in der demnächst anstehenden Neuauflage der ersten Rückfallstudie endlich auch länderspezifische Rückfallquoten veröffentlicht werden. Nur so kann Rechenschaft darüber abgelegt werden, ob der jeweils eingeschlagene landeskriminalpolitische Weg beibehalten werden kann oder auf den Prüfstand gehört. Es ist nicht einzusehen, warum das Wissen über unterschiedliche regionale Rückfallquoten den Bürgern der Länder vorenthalten werden soll.
Die Gründe für die hohen Differenzen der betriebswirtschaftlichen Kosten sind teilweise erklärbar, zu einem größeren Teil liegen sie aber wegen bisher noch nicht flächendeckend verfügbaren Kostenstellenrechnungen im Dunklen. Der in Entorf et al. (2008) unternommene Versuch, die Variation der Ausgaben nachzuvollziehen, offenbart eine große Bandbreite kostenwirksame Resozialisierungs- und Behandlungsmaßnahmen in den 31 Anstalten der Stichprobe. Da zukünftige Arbeitsmarkchancen die Rückfallwahrscheinlichkeit beeinflussen, wird folgerichtig viel Wert auf Integrations- und Ausbildungsprogramme gelegt. Die Erhebung der Personalsituation zur Betreuung von Straftätern durch qualifiziertes Personal ergibt eine große Variation: So lag die die Anzahl der „Sozialarbeiter/ -innen und Diplompädagogen/ -innen“ je 100 Gefangenen zwischen 3,12 in Berlin und 2,59 in Niedersachsen auf der einen Seite und bei 1,07 in Bayern und 0,93 in Thüringen auf der anderen Seite der Skala, der Quotient schwankt also um mehr als den Faktor drei. Einmal mehr stellt sich die Frage, ob dieser erhöhte Personalaufwand gerechtfertigt ist. Einer der Gründe besteht eventuell in der Unterschiedlichkeit der Stadt- und Flächenstaaten. So bedürfen die Insassen in den Stadtstaaten eine intensivere Betreuung wegen der dort höheren Anteile von Drogenabhängigen und Jugendlichen an den Gefangenen und auch die Baukosten der Städte dürften die der Flächenstaaten deutlich übersteigen.

3. Niedrige Kosten in Bayern und anderen „Südstaaten“: Effizienz oder Fahrlässigkeit?
Dennoch bleibt unklar, warum die „Südstaaten“ Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen mehr als 10.000 Euro pro Jahr und Gefangenen weniger ausgeben können als die „Nordstaaten“ Brandenburg und Schleswig-Holstein (also bei Beschränkung des Vergleichs auf Flächenstaaten). Sollten wir uns nicht ernsthaft Sorgen machen, dass z.B. in Bayern die Resozialisierung sträflich vernachlässigt wird, so dass die dortige Rückfallquote deutlich hinter der von Schleswig-Holstein zurückfällt? Und falls wir bei dieser Frage keinen Anlass zur Besorgnis sehen, so bleibt notwendigerweise die zweite Frage im Raume stehen: Sind die hohen Unterschiede in den Haftkosten der Länder wirklich gerechtfertigt oder handelt es sich möglicherweise um eine unzweckmäßige Verausgabung von Steuergeldern?

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Name:
Rüdiger Thomas (ruediger.thomas@jva-vec.niedersachsen.de)
Datum:Fr 08 Sep 2006 11:15:50 CEST
Betreff:NAIKAN
 

im FAJV Newsletter Nr. 5 wird Naikan als eine Methode dargestellt, die "frei von religiösen Formen und Inhalten" sein soll. Ich finde das irreführend, da auf diese Weise eine Art buddhistischer Selbstheilung als Erfahrungsweg verbreitet wird, ohne Interessenten die Möglichkeiten zu geben, die ideologisch-religiösen Grundgedanken zu erkennen und zu bewerten. Namentlich bezeichnen sich auch manche europäische Naikan-Lehrer als Buddhisten. Ich würde mich freuen, wenn das Naikan-Angebot transparenter dargestellt würde. Anbei ein kleiner Bericht aus dem Internet, wo ein Naikan-Anhänger eine Bewertung vornimmt. Da ich selbst kein Kenner von Naikan bin, verzichte ich auf eine eigene Darstellung. Es sei noch zu bedenken, dass Gefangene in der Regel keinen Zugang zu solchen Informationen aus dem Internet haben.

Paul Köppler
Naikan auf dem Weg des Buddha

Der buddhistische Weg hat drei Grundlagen:
1. Heilsames Leben in Worten und Taten
2. Entwicklung von Einsicht und Weisheit durch Erkennen der Lebensgesetze
3. Bemühen um ein Geistestraining zur Entwicklung von Sammlung und Bewußtheit
Der dritte Bereich, den wir auch als Meditation bezeichnen können, beinhaltet bestimmte Ziele, aber viele verschiedene Methoden. Im ursprünglichen Buddhismus, der sich auf die im Pali-Kanon gesammelten Lehrreden beruft, finden sich allerdings wenig konkrete methodische Hinweise. In einigen wenigen Lehrreden gibt es bestimmte Anweisungen zur Betrachtung von Atem, Körper, Empfindungen, Gefühlen und Gedanken, aber auch sie legen mehr wert auf die inhaltliche Zielsetzung (z.B. den Körper im Entstehen und Vergehen zu betrachten), als auf technische Details. In vielen Beispielen aus Buddhas Lehrtätigkeit zeigt sich, dass Anleitungen immer in Bezug auf ein bestimmtes Ziel gegeben wurden und außerdem individuell sehr unterschiedlich waren. Einem wurde empfohlen den Körper als mögliche Leiche zu betrachten, ein anderer sollte über die Schönheit einer Lotusblume meditieren, einer Gruppe wurden Worte der liebevollen Gesinnung als Übung gelehrt und vielen wurden Gleichnisse oder Fragen zur stillen Kontemplation gegeben.
...
Wer es versteht, die möglichen tiefen Erfahrungen aus der Naikan-Arbeit in seinen Alltag zu integrieren und jeden Augenblick zu erneuern, der wird ein erwachtes Leben zum Wohle aller Lebewesen voll Dankbarkeit leben. Oder wie Ishin Yoshimoto sagt: "Ob ich Gewissheit erlangt habe, zeigt sich im täglichen Leben."

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.boelters.de/naikan/koeppler.html

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Name:
Rüdiger Wohlgemuth (ruediger.wohlgemuth@bi-jv.niedersachsen.de)
Datum:Mo 20 Mär 2006 16:44:40 CET
Betreff:Wem nützt die Zuständigkeit der Länder für den Strafvollzug ? Was wird dann passieren?
 

Die bundesgesetzlichen Standards werden von den Länderparlamenten verändert werden. Die politische Farbe wird die Standards verändern. Dabei werden die Politiker auf die Einstellung der breiten Öffentlichkeit sehen,in der der Resozialisierungsgedanke wieder rückgängig ist.Es wird auch argumentiert werden, daß es in unserer Lage wichtigere Investitionen als in die Reso-zialisierung gibt. Für technisch teure Sicherheitsanlagen wird dennoch Geld genug da sein.
Welche Partei in welchem Bundesland wird die Fahne und die Investitionen für Resozialisierungs-bemühungen hochhalten? Ein paar Schwarze ,die von der katholischen Soziallehre geprägt sind, zu-sammen mit den Grünen?
So traurig ích über die Entwicklung bin, wir werden an dem Landesgesetz sehen, wer wo steht.

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